Als Arbeitgeber können Sie sich in 2022 mit bis zu 6,67 Euro täglich an der Mittagsverpflegung Ihrer Mitarbeiter beteiligen:
(1) Pflichtanteil (amtlicher Sachbezugswert) 3,57 Euro für ein Essen, wie folgt zu versteuern:
a) pauschal vom Arbeitgeber mit 25% (Mittagsbonus Empfehlung),
b) getragen vom Nettolohn des Arbeitnehmers.
(2) Arbeitgeberzuschuss: bis zu 3,10 Euro frei wählbar und steuer- und sozialabgabenfrei. Zu beachten ist jedoch:
a) der Arbeitgeberzuschuss kann erst beansprucht werden, wenn der amtliche Sachbezugswert von 3,57 EUR für die Mahlzeit genutzt wurde, d.h. nur für Mahlzeiten die mehr als 3,57 EUR kosten,
b) der maximale Zuschuss kann vom Arbeitgeber auch geringer als 3,10 EUR gewählt werden.