Essenszuschuss 2026: Was Arbeitgeber wissen müssen
Der steuerfreie Essenszuschuss bleibt auch 2026 einer der beliebtesten Benefits in Deutschland. Mit den aktualisierten Sachbezugswerten ergeben sich für Arbeitgeber neue Möglichkeiten, ihre Mitarbeiter zu unterstützen — und gleichzeitig Lohnnebenkosten zu sparen.
Was ist ein Essenszuschuss?
Ein Essenszuschuss ist eine freiwillige Arbeitgeberleistung, bei der das Unternehmen die Verpflegungskosten der Mitarbeiter bezuschusst. Bis zum steuerlichen Sachbezugswert bleibt dieser Zuschuss sozialversicherungs- und steuerfrei — ein Vorteil für beide Seiten.
Sachbezugswerte 2026
Die Sachbezugswerte für Mahlzeiten werden jährlich vom Bundesfinanzministerium angepasst. Für 2026 gelten folgende Werte:
| Mahlzeit | Sachbezugswert 2025 | Sachbezugswert 2026 |
|---|---|---|
| Mittagessen | 4,13 EUR | 4,40 EUR |
| Abendessen | 4,13 EUR | 4,40 EUR |
| Frühstück | 2,17 EUR | 2,30 EUR |
Voraussetzungen für die Steuerfreiheit
- Der Zuschuss darf den Sachbezugswert nicht übersteigen
- Pro Arbeitstag darf nur eine Mahlzeit bezuschusst werden
- Der Mitarbeiter muss einen Eigenanteil von mindestens 3,10 EUR leisten
- Es muss ein Beleg (Kassenbon) vorliegen
- Die Mahlzeit muss an einem Arbeitstag eingenommen worden sein
Best Practices für Arbeitgeber
Moderne Unternehmen setzen auf digitale Lösungen, um den Verwaltungsaufwand beim Essenszuschuss zu minimieren. Statt manueller Excel-Listen und Papierbelege empfehlen wir:
- Digitale Belegerfassung per App
- Automatische OCR-Erkennung der Belegdaten
- Automatische Berechnung der Sachbezugswerte
- DATEV-Export für die Lohnbuchhaltung