Sachbezugswerte 2026: Alle Änderungen
Zum 1. Januar 2026 hat das Bundesfinanzministerium die Sachbezugswerte für Mahlzeiten erneut angehoben. Diese jährliche Anpassung orientiert sich am Verbraucherpreisindex und wirkt sich direkt auf die Höhe des steuerfreien Essenszuschusses aus.
Die neuen Werte im Überblick
| 2024 | 2025 | 2026 | |
|---|---|---|---|
| Mittagessen / Abendessen | 4,00 EUR | 4,13 EUR | 4,40 EUR |
| Frühstück | 2,00 EUR | 2,17 EUR | 2,30 EUR |
| Gesamt (pro Tag) | 6,00 EUR | 6,30 EUR | 6,70 EUR |
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Die Erhöhung der Sachbezugswerte bedeutet, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen höheren steuerfreien Zuschuss gewähren können. Bei 220 Arbeitstagen pro Jahr und einem Mittagessen-Zuschuss ergibt sich:
| Berechnung | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Sachbezugswert pro Tag | 4,13 EUR | 4,40 EUR |
| Arbeitstage pro Jahr | 220 | 220 |
| Max. Zuschuss pro Jahr | 908,60 EUR | 968,00 EUR |
| Differenz (Mehrvorteil) | +59,40 EUR |
Auswirkungen auf die Lohnabrechnung
Die neuen Sachbezugswerte müssen ab Januar 2026 in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden. Wichtig: Die Werte gelten rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr.
- Lohnabrechnungssoftware auf neue Werte aktualisieren
- Eigenanteil der Mitarbeiter ggf. anpassen
- DATEV-Buchungsschlüssel prüfen
- Mitarbeiter über die Erhöhung informieren
Automatische Anpassung mit Mittagsbonus
Mittagsbonus aktualisiert die Sachbezugswerte automatisch zum Jahreswechsel. Sie müssen nichts manuell umstellen — die Berechnung und der DATEV-Export verwenden immer die aktuellen Werte.