Steuern

Sachbezugswerte 2026: Alle Änderungen

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Zum 1. Januar 2026 hat das Bundesfinanzministerium die Sachbezugswerte für Mahlzeiten erneut angehoben. Diese jährliche Anpassung orientiert sich am Verbraucherpreisindex und wirkt sich direkt auf die Höhe des steuerfreien Essenszuschusses aus.

Die neuen Werte im Überblick

202420252026
Mittagessen / Abendessen4,00 EUR4,13 EUR4,40 EUR
Frühstück2,00 EUR2,17 EUR2,30 EUR
Gesamt (pro Tag)6,00 EUR6,30 EUR6,70 EUR

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Die Erhöhung der Sachbezugswerte bedeutet, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen höheren steuerfreien Zuschuss gewähren können. Bei 220 Arbeitstagen pro Jahr und einem Mittagessen-Zuschuss ergibt sich:

Berechnung20252026
Sachbezugswert pro Tag4,13 EUR4,40 EUR
Arbeitstage pro Jahr220220
Max. Zuschuss pro Jahr908,60 EUR968,00 EUR
Differenz (Mehrvorteil)+59,40 EUR
Der maximale steuerfreie Vorteil pro Mitarbeiter steigt 2026 auf 968,00 EUR jährlich — das sind knapp 60 EUR mehr als im Vorjahr.

Auswirkungen auf die Lohnabrechnung

Die neuen Sachbezugswerte müssen ab Januar 2026 in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden. Wichtig: Die Werte gelten rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr.

  • Lohnabrechnungssoftware auf neue Werte aktualisieren
  • Eigenanteil der Mitarbeiter ggf. anpassen
  • DATEV-Buchungsschlüssel prüfen
  • Mitarbeiter über die Erhöhung informieren

Automatische Anpassung mit Mittagsbonus

Mittagsbonus aktualisiert die Sachbezugswerte automatisch zum Jahreswechsel. Sie müssen nichts manuell umstellen — die Berechnung und der DATEV-Export verwenden immer die aktuellen Werte.

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