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Essenszuschuss im Homeoffice: Das müssen Arbeitgeber beachten

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Seit der Pandemie arbeiten Millionen Deutsche regelmäßig im Homeoffice. Viele Arbeitgeber fragen sich: Kann der Essenszuschuss auch für Mahlzeiten im Homeoffice gewährt werden? Die kurze Antwort: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.

Rechtliche Grundlage

Der steuerfreie Essenszuschuss gemäß § 8 Abs. 2 EStG ist nicht an den Arbeitsort gebunden. Entscheidend ist, dass es sich um einen Arbeitstag handelt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Das BMF hat klargestellt: Der Essenszuschuss kann auch an Homeoffice-Tagen gewährt werden, sofern die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen im Homeoffice

  • Es handelt sich um einen regulären Arbeitstag (kein Urlaub, Krankheit, Feiertag)
  • Der Mitarbeiter reicht einen Beleg für eine Mahlzeit ein
  • Der Beleg enthält Datum, Betrag und ist einem Anbieter zuordenbar
  • Pro Arbeitstag wird maximal eine Mahlzeit bezuschusst
  • Der Eigenanteil des Mitarbeiters wird eingehalten

Was zählt als Beleg?

Im Homeoffice akzeptierte Belege sind unter anderem:

  • Lieferdienst-Rechnungen (z.B. Lieferando, Wolt)
  • Supermarkt-Kassenbons für Mittagessen-Zutaten
  • Restaurantrechnungen (z.B. Mittagspause außer Haus)
  • Bäckerei- und Imbiss-Belege
Wichtig: Alkoholische Getränke und Tabakwaren dürfen nicht im bezuschussten Betrag enthalten sein. Der Beleg muss eindeutig einer Mahlzeit zuordenbar sein.

Praktische Umsetzung für Remote-Teams

Die digitale Belegerfassung macht den Essenszuschuss im Homeoffice besonders einfach. Mitarbeiter fotografieren ihren Beleg und laden ihn über die App hoch — unabhängig davon, ob sie im Büro oder zu Hause arbeiten.

  1. Mitarbeiter fotografiert den Beleg mit dem Smartphone
  2. Upload über die Mittagsbonus-App
  3. Automatische OCR-Erkennung extrahiert Betrag und Datum
  4. Sachbezug wird automatisch berechnet
  5. Monatlicher DATEV-Export für die Lohnabrechnung

Vorteile für Arbeitgeber

Der Essenszuschuss im Homeoffice ist ein attraktiver Benefit, der die Mitarbeiterbindung stärkt. Gerade in Zeiten von Remote Work signalisiert er Wertschätzung — und kostet den Arbeitgeber dank Steuerfreiheit weniger als eine vergleichbare Gehaltserhöhung.

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